Hofmann Steuererklärung Ferienhaus Niederlande

Steuererklärungen für das Ferienhaus in den Niederlanden.

Unsere kommenden Webinare

Wir laden herzlich ein zu unseren kommenden Webinaren.

Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Doppelbesteuerung vermeiden
Einkommensteuer minimieren
Umsatzsteuerrückerstattung durch das Finanzamt sichern

Als Eigentümer einer Ferienimmobilie in den Niederlanden müssen Sie dort und in bestimmten Fällen auch in Deutschland Steuererklärungen abgeben. Gegenteilige Aussagen von Hausnachbarn oder vermeintlich sachkundigen Dienstleistern sind unzutreffend und führen den Betreffenden auf einen teuren und möglicherweise strafbaren Irrweg.
Die Erklärungspflicht besteht unabhängig davon, ob das niederländische Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat.

Nach Erwerb einer Immobilie müssen Sie sich bei den niederländischen Finanzbehörden registrieren lassen und danach regelmäßig Einkommensteuererklärungen innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist einreichen. Vermieten Sie die Immobilie, müssen Sie darüber hinaus noch Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Soweit Sie Ihren Erklärungspflichten bei der Einkommensteuererklärung in den Niederlanden nicht nachkommen, werden Sie ein Fall für den deutschen Fiskus. Verschweigen Sie dort etwaige Mieteinnahmen aus der Ferienimmobilie in den Niederlanden, begehen Sie eine Steuerhinterziehung, die in Deutschland regelmäßig mit empfindlichen Sanktionen geahndet wird.

Dafür stehen wir

  • In Deutschland zuhause
  • Seit 2001 in den Niederlanden tätig
  • Büros in Venlo und Den Helder
  • Kommunikation in deutsch und niederländisch
  • Wir arbeiten auch in den Niederlanden nach deutschen Standards.

Steuererklärung Niederlande: Unsere Leistungen 

Wir sind seit 2001 im Bereich der Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem Halten eines Ferienhauses in den Niederlanden tätig und wissen deswegen, worauf es ankommt. Für die Beratung und Vertretung von deutschen Eigentümern von Ferienhäusern in unserem Nachbarland haben wir Pionierarbeit geleistet und sind bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.


Wir erledigen für Sie: 

Zu den Leistungen im Detail

Basiswissen

Voorlopige aanslag 2023 / Vorauszahlungsbescheid 2023

Ab dem Monat Januar 2023 gehen den Eigentümern von in den Niederlanden gelegenen Ferienhäusern Vorauszahlungsbescheide für die Einkommensteuer 2023 zu. Diese Bescheide überraschen Ihre Empfänger im Hinblick auf die Höhe der darin festgestellten Einkommensteuerschuld. Teilweise werden die doppelten Beträge gegenüber dem Kalenderjahr 2022 angefordert.

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Einkommensteuererklärung Niederlande

In den Niederlanden gelegene Immobilien von Eigentümern, die in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben, werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden dort besteuert. Eine Besteuerung in Deutschland findet nur in Ausnahmefällen statt. Auch Chalets und festliegende Hausboote unterliegen diesen Regeln.

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Umsatzsteuererklärung für das Ferienhaus in den Niederlanden

Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie in den Niederlanden nachhaltig gegen Entgelt an Dritte überlassen, schulden Sie für die Vermietungserlöse die Umsatzsteuer mit 9 % aus den vereinnahmten Erlösen.

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Rückforderung von Umsatzsteuer bei Vermietung des Ferienhauses in den Niederlanden

Wenn Sie wegen der Vermietung Ihrer Ferienimmobilien in den Niederlanden umsatzsteuerlich als Unternehmer behandelt werden, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung oder Verrechnung der von Ihnen an andere Unternehmer gezahlten niederländischer Umsatzsteuer.

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Erbschaftsteuererklärung: Was ist mit dem Ferienhaus in den Niederlanden?

Im Erbfall wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen in Deutschland mit Erbschaftsteuer belegt. Zum sog. Weltvermögen gehört sowohl das im Inland belegene oder dort befindliche Vermögen als auch Auslandsvermögen.

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Wir sind für Sie da.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung via Telefon oder Videocall.
Dann besprechen wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.

So erreichen Sie uns:

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