Wir erledigen für Sie alle Ihre Ferienimmobilien in den Niederlanden betreffenden Deklarationspflichten und unterstützen Sie dabei, Ihre Steuerlast zu minimieren.
Zu unseren Dienstleistungen zählen:
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihrer Einkommensteuerpflicht innerhalb der Frist bis zum 30.06. des Folgejahres nachkommen und bewahren Sie damit vor Schätzungen und Verzögerungsgeldern sowie Versäumniszuschlägen der niederländischen Finanzverwaltung. Dabei sorgen wir dafür, dass alle für Sie günstigen Daten objektiv richtig erfasst und an die Finanzbehörde gemeldet werden.
Die niederländische Finanzverwaltung erlässt kalenderjährlich Vorauszahlungsbescheide auf die Einkommensteuer. Diese unterliegen gerade jetzt wegen anstehender Gesetzesreformen starken Veränderungen gegenüber den Vorjahren. Eine Prüfung ist deswegen unerlässlich und wird von uns kurzfristig, verbunden mit Gestaltungsvorschlägen für die Minimierung der Einkommensteuer, durchgeführt.
Mittels eines standardisierten Verfahrens erfassen wir Ihre umsatzsteuerbehafteten Einnahmen und Ausgaben sowie den Eigenverbrauch und reichen die Umsatzsteuerklärung fristgerecht bis zum 31.03. des Folgejahres ein.
Durch Einreichen einer unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung insbesondere in der Ankauf- bzw. Investitionsphase sorgen wir dafür, dass Sie zeitnah wieder über die erforderliche Liquidität durch Zurückerstattung von Ihnen an andere Unternehmer gezahlter Umsatzsteuer gelangen.
Wir führen Bewertungen Ihrer Ferienimmobilie in den Niederlanden durch und versuchen unsere Feststellungen beim deutschen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzubringen, damit Sie vor unnötigen Erbschaftsteuerzahlungen bewahrt werden. Dafür kommunizieren wird mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater oder aber wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung selbst.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung via Telefon oder Videocall.
Dann besprechen wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.
So erreichen Sie uns: