In den Niederlanden gelegene Immobilien von Eigentümern, die in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben, werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden dort besteuert. Eine Besteuerung in Deutschland findet nur in Ausnahmefällen statt. Auch Chalets und festliegende Hausboote unterliegen diesen Regeln.
Das niederländische Steuersystem kennt statt den in Deutschland bekannten sieben Einkunftsarten drei sog. Besteuerungs-Boxen. In Box 3 wird das Ferienhaus erfasst. Dabei wird auf hypothetische Erträge aus dem Wert der Immobilie abgestellt. Auch spielen die Schulden aus dem Erwerb der Immobilie bei der Bestimmung der Besteuerungsgrundlage eine wesentliche Rolle. Die Besteuerung erfolgt also unabhängig davon, ob Sie die Immobilie vermieten oder auf sonstige Weise daraus Erträge erzielen.
Der Einkommensteuertarif beträgt aktuell 32%
Sie müssen sich steuerlich beim Finanzamt in Heerlen registrieren lassen und danach kalenderjährlich jeweils bis zum 30.Juni des Folgejahres Ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2023 wurde auf Veranlassung des höchsten Gerichtes der Niederlande das bislang geltende System als nicht mehr der übergeordneten europäischen Gesetzgebung entsprechend beurteilt und der Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu finden, die sich am tatsächlichen Ertrag orientiert. In Ausführung dieses Urteils hat der niederländische Gesetzgeber jetzt für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 einschließlich eine sog. Überbrückungsgesetzgebung erlassen. Die Regeln ab 2026 stehen noch nicht fest. Näheres hierzu finden Sie in unserem Artikel zu den Vorauszahlungsbescheiden für 2023.
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