Hofmann Steuererklärung Ferienhaus Niederlande

Voorlopige aanslag 2023 / Vorauszahlungsbescheid 2023

Steuerreform in den Niederlanden

Ab dem Monat Januar 2023 gehen den Eigentümern von in den Niederlanden gelegenen Ferienhäusern Vorauszahlungsbescheide für die Einkommensteuer 2023 zu. Diese Bescheide überraschen ihre Empfänger im Hinblick auf die Höhe der darin festgestellten Einkommensteuerschuld. Teilweise werden die doppelten Beträge gegenüber dem Kalenderjahr 2022 angefordert.

Podcast: Vorauszahlungsbescheide 2023 - Steuerreform in den Niederlanden

Albrecht Hofmann, Steuerberater u. Rechtsanwalt

Hintergrund: Reform der Box 3 Regeln

Den Bescheiden zugrunde liegt eine Änderung des niederländischen Einkommensteuergesetzes mit einer Erhöhung der fiktiven Rendite auf jetzt 6,17%. Auch ansonsten wurde die Einkommensteuerformel in komplexer Weise geändert. Diejenigen, die keine Schulden mehr aus der Anschaffung der Immobilie haben, trifft die Gesetzesänderung besonders hart.

Was tun gegen höhere Steuerlast?

Es gibt keinen generellen Rat und schon gar keinen Königsweg, um die Besteuerungslast weg zu gestalten. Die meisten Besteuerungssachverhalte sind sehr individuell gestrickt, so dass auch eine individuelle Lösung nötig ist.

Für die Zeiträume ab 2026 ist zudem eine weitere Änderung der Besteuerungsstruktur angekündigt, so dass mit steuermindernden Gestaltungen, die Grunderwerbsteuer auslösen, in jedem Falle gewartet werden sollte, bis die Eckpunkte des neuen Systems als bestandssicher gelten können.

Sie sollten sich auf dem Laufenden halten. Dazu können Sie sich auf unserer Homepage gerne in den Newsletter einschreiben. Wir versuchen, Sie durch Vorträge, Webinare oder in ansonsten geeigneter Weise auf dem Laufenden zu halten.

Vorauszahlungsbescheide sind zu prüfen

Im Übrigen sind die Ihnen zugegangenen Bescheide natürlich daraufhin zu kontrollieren, ob die Basisdaten richtig eingegeben sind und die Berechnung der Steuer gemäß den geänderten gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen wurde. Dabei sind wir Ihnen gegen eine geringe Gebühr gerne behilflich.

Wir sind für Sie da.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung via Telefon oder Videocall.
Dann besprechen wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.

So erreichen Sie uns:

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Zustimmung zur Cookie-Nutzung
Auf unserer Website setzten wir Cookies zur Erstellung von Statistiken zur Websitenutzung und zur Messung des Erfolgs unserer Marketingaktivitäten ein (wie Google Analytics und Google Conversion Tracking). Indem Sie auf „Alle auswählen“ klicken, stimmen Sie der Setzung dieser Cookies zu.

Sie können die Website auch ohne Auswahl dieser Cookies nutzen. Dann werden lediglich technisch notwendige Cookies gesetzt, die zum Funktionieren der Website benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Auswahl übernehmen und speichern
Alle auswählen und speichern